Verfasst von:
Mag. Monika Fiegl am
16.01.2003 18:42
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THEMA: Einkommenssteuererklärung |
Hallo!
Im Jahr 2002 bin ich mehreren Beschäftigungen nachgegangen. Darunter war ein Werkvertrag für den ich bereits Steuern gezahlt habe und einer den ich erst versteuern muß. Weiters war ich geringfügig beschäftigt und habe ein Stipendium erhalten, das ich auch noch versteuern muß.
Nun meine Fragen: muß ich einen Lohnsteuerausgleich oder einen Einkommenssteuerveranlagung machen? Wie gebe ich die verschiedenen Bezüge (bereits versteuert bzw. nicht vertseuert) an? Wie hoch ist der Prozentsatz der Lohnsteuer für den Betrag über S100.000.-?
mfg und Danke im voraus,
Monika Fiegl |
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Verfasst von:
Mag. F. am
16.01.2003 18:42
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THEMA: Re: Einkommenssteuererklärung |
Wie Sie die Sitation schildern, müssen Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben. Die bereits bezahlte Steuer wird als Vorauszahlung angerechnet. Auch eine eventuell bereits gezahlte Lohnsteuer wird angerechnet.
Auch die gerinfügigen Einkünfte müssen versteuert werden, da dies lediglich ein Begriff aus der Sozialversicherung ist.
Der Grenzsteuersatz für Einkommen von über ATS 100.000,00 beträgt 31%. |
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