Verfasst von:
Gerald H am
10.10.2005 04:58
|
|
THEMA: Geteiltes Eigentum, Vermietung |
Bei uns verhält es sich in puncto Vermietung so: Wir wollen uns zu zweit ein gebrauchtes Zweifamilienhaus kaufen, um mit den Mieteinnahmen einen Teil des dafür notwendigen Kredites finazieren zu können. Wahrscheinlich sind die Einkünfte aus Vermietung zu versteuern, oder dienen die Kreditraten als Absetzposten, oder zumindest die Zinsen?
Problematisch: Meine Lebensgeführtin ist Angestellte, ich hingegen selbständig und umsatzsteuerpflichtig. Das Eigentum soll uns beiden zu 50% gehören. Muss dann die Miete USt enthalten oder nicht? Wie sollen wir den Eigentumserwerb steuerlich also am besten gestalten?
Danke,
Gerald |
|
|
Verfasst von:
Jutta Rapp am
10.10.2005 04:58
|
|
THEMA: Re: Geteiltes Eigentum, Vermietung |
Steuerlich handelt es sich um eine Miteigentumsgemeinschaft, welche umsatzsteuerlich als Unternehmer auftritt. Die Einkünfte daraus werden auf die Miteigentümer aufgeteilt und der Einkommensteuer unterzogen.
Um Fehlentscheidungen zu vermeiden, empfehle ich jedoch eine steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
www.steuerberater-rapp.at
|
|
|
|