Verfasst von:
Laurina am
10.10.2005 15:44
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THEMA: Selbständig im Ausland |
hallo!
ich bin nebenberuflich (vertragsbedienstete) als trainerin und beraterin beim wifi (freier dienstnehmer) und auch selbständig für privatpersonen und firmen tätig. werden einnahmen zb. in der schweiz ganz normal zu meinen erlösen gerechnet wie inländische einnahmen? der steuerpflichtige gewinn ergibt sich dann durch abzug der betriebsausgaben. ab wann bin ich dann GSVG-beitragspflichtig? bzw. wie wird die GSVG-Beitragsgrundlage ermittelt, wenn meine selbständigen einkünfte aus der tätigkeit als freier dienstnehmer und der selbständigen tätigkeit (honorarnoten) besteht?
vielen dank im voraus!
laurina |
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
10.10.2005 15:44
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THEMA: Re: Selbständig im Ausland |
Sozialvers. müssen Sie nur von den Einkünften aus selbständ.Tätigkeit zahlen, welche noch nicht der Sozialversicherung unterliegen. |
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