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Verfasst von: Gerry am 26.02.2006 13:31
 


THEMA:  Abgabe Versäumnis - freier Dienstnehmer
Guten Tag! Vom 2.11.2004 – 28.02.2005 war ich freier Dienstnehmer. Meine monatlichen Einnahmen beliefen sich auf € 707.-, sprich € 1414.- für das Jahr 2004. Jetzt habe vom Finanzamt einen Bescheid erhalten, dass ich offenbar meine Einkommensteuererklärung und Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2004 nicht termingerecht abgegeben habe. Ich ging davon aus das ich erst ab einen Gewinn von € 10.000.- eine Einkommensteuererklärung abgeben muss. Muss ich jetzt eine Einkommensteuererklärung einreichen (E1)? Und wie soll ich das mit der Umsatzsteuer verstehen, ich hatte ja keine? Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen, Gerry
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 26.02.2006 13:31
 


THEMA:  Re: Abgabe Versäumnis - freier Dienstnehmer
Wenn Sie vom Finanzamt aufgefordert werden, dann müssen Sie eine Steuererklärung abgeben, auch wenn sich keine Steuer ergibt. In die Umsatzsteuererklärung schreiben Sie Ihre Einnahmen hinein.
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