Verfasst von:
alois am
09.10.2005 14:40
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THEMA: kauf reihenhaus absetzbar? |
wieder einmal guten morgen!
ich habe die arbeitnehmerveranlagung 2004 bereits im frühjahr gemacht und diese ist auch mit bescheid positiv abgeschlossen. damals habe ich die auskunft vom finanzamt bekommen, dass ich nach dem kauf meines reihenhauses von diesem betrag bzw. von den kreditbelastungen nichts steuerlich geltend machen kann.
eher zufällig ist die rede bei einem bekannten heute auf diese sache gekommen und er meinte, dass das bei käufen aus erster hand sehr wohl möglich sei.
nun meine frage: ich habe das haus direkt von der wohnbaugenossenschaft gekauft und dafür einen Kredit aufgenommen. ich bin der besitzer und stehe auch so im grundbuch. für den kauf habe ich einen bankkredit aufgenommen und ein kaufdarlehen des landes. lassen sich die ratenzahlungen für kredit und/oder darlehen als aushaben zur wohnraumschaffung absetzen? und wenn ja, kann ich das für 2004 noch einmal geltend machen oder ist der zug bereits abgefahren?
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
09.10.2005 14:40
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THEMA: Re: kauf reihenhaus absetzbar? |
Sie können in Ihrem Fall die Ratenzahlungen prinzipiell als Sonderausgaben geltend machen.
Wenn Ihr Einkommen allerdings über € 50.000,--
liegt, dann gibt es keine steuerliche Auswirkung mehr.
Sollte dies nicht der Fall sein, dann versuchen Sie es mit einer Wiederaufnahme des Verfahrens für 2004.
Beantragen Sie aber auf alle Fälle ab 2005 die Anerkennung der Sonderausgaben. |
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