Sehr geehrte Damen und Herren!
Meine Frage ist jetzt aber folgende:
Sind die Kosten für die Berechnung durch den Drittschuldner steuerpflichtig - sprich die 1%-2% welche erst im Rahmen der Exekution einbehalten werden, oder nicht. Ein Kollege meint sehr wohl nur leider findet man nichts im Internet darüber.
Danke für Ihre Antwort! |