Verfasst von:
Anna am
02.01.2003 18:20
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THEMA: doppelte Haushaltsführung |
Hallo allerseits,
Folgende Frage:
Letztes Jahr hat sich bei mir bedingt durch Jobantritt in einer anderen Stadt finanziell einiges angesammelt: 3 Monate doppelte Haushaltsführung und ein Umzug über 600 Km, der dementsprechend teuer war. Nun habe ich aber nur 4 Monate Lohnsteuer gezahlt und kann somit längst nicht soviel absetzen wie ich eigentlich könnte. Kann ich irgendwelche Ausgaben mit ins nächste Jahr nehmen und dann absetzen? Quittungen sind natürlich alle von diesem Jahr.
Schon mal vielen Dank,
Anna |
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Verfasst von:
Mag.V.Weiß am
02.01.2003 18:20
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THEMA: Re: doppelte Haushaltsführung |
Ich sehe hier leider keine Möglichkeit,da für Werbungskosten jenes Jahr gilt, in welchem sie bezahlt wurden.
Aber wenn Sie für Ihre Ausgaben ein Darlehen aufnehmen mußten, dann könnten Sie eventuell versuchen,die Rückzahlungen in den folgenden Jahren abzsetzen. |
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