Die Aufbewahrungspflicht gilt für alle Buchhaltungsunterlagen und Aufzeichnungen (Konten, Belege, Geschäftspapiere und insbesondere auch Lieferscheine ...).
Mit freundlichen Grüßen
AM ÖSV Steuerberater
Kostenlose Erstberatung für Selbständige beim ÖSV
Taegliche Steuernews unter
http://www.steuermonitor.at |
|