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Verfasst von: Wolfgang am 29.04.2001 17:11
 


THEMA:  Telefonkosten
Ich möchte Telefonkosten als Werbungskosten angeben. Gibt es Unterschiede zwischen Mobil- und Festnetztelefon bei der Möglichkeit, Werbungskosten geltend zu machen. Ab welchem Prozentsatz ist beim Mobiltelefon ein Gesprächsnachweis beizubringen?
Verfasst von: Hermann am 29.04.2001 17:11
 


THEMA:  Re: Telefonkosten
Normalerweise ist es einfacher Werbungskosten für Mobiltelefone geltend zu machen. Aber auch hier muss natürlich die berufliche Veranlassung der Gespräche nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht werden. Man kann keine generellen Angaben zu Prozentsätzen machen, da dies immer vom Einzelfall abhängig ist. Also am besten probieren.
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