es bekommt einfach jeder eine tätigkeitsvergütung in form eines vorabgewinnes ... ? (zB kann man ja formulieren pro Stunde € ... )
bei einem oeg-vertrag kann ich Ihnen empfehlen, dazu einen steuerberater oder rechtsanwalt aufzusuchen. Es gibt sehrviel zu regeln. zB was passiert, wenn ein oeg-partner stirbt (will man dann wirklich, dass zB ein minderjähriges kind es erbt und das jugendamt plötzlich über die firma bestimmt?)
was passiert bei streitigkeiten - zu welchem wert soll der andere abgefunden werden ? etc ...
|
|