Verfasst von:
Pruscha Markus am
28.09.2005 09:33
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THEMA: Spekulationssteuer |
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich bitte Sie um Auskunft für folgendes Anliegen:
Ich möchte eine Wohnung meiner Großmutter kaufen. Diese wurde 1994 von meinem Onkel gekauft, und wurde nach dessen Tod an meine Großmutter vererbt.
Um möglichst wenig Steuern zahlen zu müssen, würde ich diese WOhnung gerne zum Einheitswert kaufen, da ich die Information bekommen habe, das bis zu dieser Untergrenze die normale Grunderwerbssteuer, und keine Schenkungssteuer zu bezahlen ist.
Stimmt das?
Bis 2008 werde ich den Hauptwohnsitz in dieser Wohnung haben, und möchte sie dann verkaufen.
Habe ich hier Spekulationssteuer zu bezahlen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
mfG
Pruscha Markus |
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Verfasst von:
bbb am
28.09.2005 09:33
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THEMA: Re: Spekulationssteuer |
ad 1:ich verstehe nicht ganz: wenn sie die wohnung zum marktwert kaufen zahlen sie ja keine schenkungssteuer, sondern nur grunderwerbssteuer.
oder lassen sie sich die wohnung schenken?
ad 2: wenn sie mehr als 2 jahre hauptwohnsitz haben fällt kein spekulationsgewinn an |
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