Verfasst von:
Rolf Sachsenmaier am
13.12.2002 11:53
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THEMA: Freigrenze für Sachbezüge |
Guten Tag,
In Deutschland gibt es im Einkommenssteuergesetz § 8 Abs. 2 eine monatliche Freigrenze für Sachbezüge. (seit 1.1.2002 von 50 Euro). Hierunter fallen alle Sachbezüge an Mitarbeiter, für die es keine amtlichen Sachbezugswerte (wie Essensmarkenzuschuss etc.) gibt.
z.B. Warengutscheine über eine bestimmte Sache, die bei einem Dritten eingelöst werden. Alle Sachbezüge, die unterhalb dieser monatlichen Freigrenze sind, sind steuer- und sozialversicherungsfrei.
Gibt es so eine Freigrenze in Österreich auch? Und wo kann man hierzu nähere Informationen erhalten?
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Vielen Dank für die Antworten. |
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Verfasst von:
Mag.V.Weiß am
13.12.2002 11:53
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THEMA: Re: Freigrenze für Sachbezüge |
Im § 3 ESTG sind Zuwendungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer
aufgezählt,welche nicht zu versteuern sind :
Benützung v.Kurheimen,Kindergärten,etc
Teilnahme an Betriebsveranstaltungen und dabei empfangene übliche
Sachzuwendungen
Zuwendung f.Zukunftssicherung bis € 300 jährlich
unentgeltl.Abgabe v.Kapitalanteilen am Unternehmen
Zuwendungen an den Betriebsratsfond
freie od.verbilligte Mahlzeiten am Arbeitsplatz
Getränke,die der Arbeitgeber zum Verbrauch im Betrieb unentgeltlich
oder verbilligt abgibt
Haustrunk im Brauereigewerbe
Freitabak in tabakverarbeitenden Betrieben
Freigrenzen für Sachbezüge sind mir persönlich nicht bekannt. |
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