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Verfasst von: Rolf Sachsenmaier am 13.12.2002 11:53
 


THEMA:  Freigrenze für Sachbezüge
Guten Tag, In Deutschland gibt es im Einkommenssteuergesetz § 8 Abs. 2 eine monatliche Freigrenze für Sachbezüge. (seit 1.1.2002 von 50 Euro). Hierunter fallen alle Sachbezüge an Mitarbeiter, für die es keine amtlichen Sachbezugswerte (wie Essensmarkenzuschuss etc.) gibt. z.B. Warengutscheine über eine bestimmte Sache, die bei einem Dritten eingelöst werden. Alle Sachbezüge, die unterhalb dieser monatlichen Freigrenze sind, sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Gibt es so eine Freigrenze in Österreich auch? Und wo kann man hierzu nähere Informationen erhalten? Wir haben ein ganz neues Geschäftsmodell entwickelt: Steuersparen mit gesunden Lebensmitteln. Mehr unter www.distelhof.de. oder www.pressetext.at - Suchwort: Distelhof. Vielen Dank für die Antworten.
Verfasst von: Mag.V.Weiß am 13.12.2002 11:53
 


THEMA:  Re: Freigrenze für Sachbezüge
Im § 3 ESTG sind Zuwendungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer aufgezählt,welche nicht zu versteuern sind : Benützung v.Kurheimen,Kindergärten,etc Teilnahme an Betriebsveranstaltungen und dabei empfangene übliche Sachzuwendungen Zuwendung f.Zukunftssicherung bis € 300 jährlich unentgeltl.Abgabe v.Kapitalanteilen am Unternehmen Zuwendungen an den Betriebsratsfond freie od.verbilligte Mahlzeiten am Arbeitsplatz Getränke,die der Arbeitgeber zum Verbrauch im Betrieb unentgeltlich oder verbilligt abgibt Haustrunk im Brauereigewerbe Freitabak in tabakverarbeitenden Betrieben Freigrenzen für Sachbezüge sind mir persönlich nicht bekannt.
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