Verfasst von:
PeterS am
28.09.2005 16:55
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THEMA: Gewerbeschein,... |
Hallo!
Ich bin Student (beziehe Familienbeihilfe) und möchte 2 Firmen und einigen Privatkunden Rechnungen für Webhosting und andere Dienstleistungen ausstellen. Mein Gesamtumsatz liegt unter 3000€.
Muss ich hierfür ein Gewerbe anmelden, oder besteht eine andere Möglichkeit die Rechnungen auszustellen? Soweit ich bis jetzt gesehen habe, ist ein Gewerbe doch mit einigen Kosten verbunden (WK-Beitrag, Sozialversicherung, Unfallversicherung,...).
MfG.
Peter
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
28.09.2005 16:55
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THEMA: Re: Gewerbeschein,... |
Steuerrechtlich können Sie auf alle Fälle Rechnungen ausstellen.Dem Finanzamt ist es egal, ob Sie einen Gewerbeschein haben oder nicht.Aber wachsame Branchenkollegen könnten Sie anzeigen, wenn Sie eine gewerbliche Tätigkeit ohne Gewerbeberechtigung ausüben.
Wenn Sie Kleinunternehemr bleiben, dann können Sie sich von der Sozialvers.befreien lassen,auch wenn Sie einen Gewerbeschein lösen. |
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