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Verfasst von: Robert Hofmann am 07.05.2007 11:23
 


THEMA:  Substanzgewinne
Liebes Steuer-Forum! Nach Ansicht der meisten Online-Banken sind thesaurierende Aktien-Fonds nach Behaltedauer von über einem Jahr steuerfrei (Spekulationsgeschäfte). Sind seit 01.07.2005 20% der Substanzgewinne (Was bezeichnet man alles als Substanzgewinn?) aus thesaurierenden Aktienfonds der 25%-igen Besteuerung aus Spekulationsgeschäften unterworfen oder nicht? Fallen Substanzgewinne reiner Aktien (keine Fonds) ebenfalls unter das Spekulations- geschäft oder sind sie nach wie vor nach über einem Jahr Behaltedauer steuerfrei? Mit freundlichen Grüßen > > Robert Hofmann
Verfasst von: rudi am 07.05.2007 11:23
 


THEMA:  Re: Substanzgewinne
thesauriernde fonds (sofern nicht schwarz) melden die vollen steuerpflichtigen erträge aus dem fonds 1x pro jahr. ausl. fonds haben nunmehr auch die möglichkeit der meldung von taggenauen steuerpflichtigen kest II erträgen (zinsen). bei im privatvermögen gehaltenen anteilen unterliegen 20% der substanzgewinne der besteuerung (25%)- diese werden auf jahresbasis vom fonds / steuerlichen vertreter gemeldet. substanzgewinne sind die auf fondsebene REALISIERTEN Kursgewinne, also wenn der fonds z.B. aktien verkauft. gewinne aus der veräußerung von anleihen sind steuerfrei (werden also aus dem realiserten kursgewinnen herausgerechnet). wenn sie aktien direkt halten, sind realisierte wertsteigerungen nach einem jahr steuerfrei (d.h. sie verkaufen 1 jahr nach ankauf), dividenden bleiben aber natürlich kest-pflichtig (wenn sie die aktien weiterhalten) grüße r.
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