Verfasst von:
mika am
23.09.2005 13:17
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THEMA: Steuern bei freier Dienstnehmer |
Habe ein Angebot ab Anfang des nächsten Jahres als freier Dienstnehmer in einem Unternehmen zu arbeiten. Was mir noch nicht ganz klar ist, ist die steuerliche Situation.
Ich stelle meinem "Arbeitgeber" einen Bruttorechnung von 2500€, davon werden mir einmal 13% oder so für die Sozialversicherung abgezogen. Das bekommme ich dann auf mein Konto.
Welche Steuern fallen denn noch an: Muss ich dann beim Einkommenssteuerausgleich Einkommenssteuer zahlen in der Höhe eines "normalen Angestellten" UND ist dann noch Umsatzsteuer abzuliefern. Muss ich da wirklich beide zahlen???
Hab in diesem Forum etwas von einem Freibetrag für die Umsatzsteuer gelesen (22000 €/Jahr). Gelten die 22000 für das Gehalt nach Abzug der Umsatzsteuer oder wie rechne ich das sonst? Bei Überschreiten der 22000 muss ich dann quasi bei 22001 plötzlich die 20% vom ganzen Betrag abführen?
Bitte um Euren Rat!!
Danke!! |
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
23.09.2005 13:17
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THEMA: Re: Steuern bei freier Dienstnehmer |
Sie müssen sich eine Steuernummer besorgen.
Umsatzsteuerpflichtig werden Sie wenn Sie mehr als 22.000,--€ jährlich verdienen.Sie müssen daher Ihrem Auftraggeber auf Ihrer Honorarnote 20% Umsatzsteuer zu den 2500,-- zusätzlich in Rechnung stellen.
Diese Umsatzsteuer führen Sie dann monatlich
abzüglich etwaiger Vorsteuern dem Finanzamt ab.
Am Anfang des nächsten Jahres geben Sie dann eine Einkommensteurerklärung ab, aufgrund derer die Einkommensteuer festgestzt wird.Diese folgt denselben Gesetzen wie die Lohnsteuer.
Ich empfehle Ihnen zumindest eine Beratung bei einem(r) SteuerberaterIn zu investieren.
www.steuerberatung-weiss.at |
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