Verfasst von:
Alexandra am
22.09.2005 11:20
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THEMA: Honorarnote/Kleinunternehmer |
Schönen guten Tag,
ich habe nebenbei für das Unternehmen in dem ich arbeite eine Dienstleistung vollbracht.
Die Summe beläuft sich auf 1.400 Euro. Es wird höchstwahrscheinlich die einzige Honorarnote in diesem Jahr bleiben.
Gelte ich somit als Kleinunternehmer?
Reicht der Satz "Kleinunternehmer laut UstG"?
Ust muss ich somit keine anführen?
Vielen Dank für eine rasche Antwort!
Alexandra |
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
22.09.2005 11:20
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THEMA: Re: Honorarnote/Kleinunternehmer |
Bis zu einem Jahresumsatz von EUR 22.000 können Sie die Kleinunternehmer-Regelung des Umsatzsteuergesetzes in Anspruch nehmen. In diesem Fall ist keine USt auf der Honorarnote anzuführen. Der von Ihnen genannte Satz, dass Sie von der Kleinunternehmer-Regelung Gebrauch machen, sollte auf der Honorarnote vermerkt werden.
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Verfasst von:
bbb am
22.09.2005 11:20
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THEMA: Re: Honorarnote/Kleinunternehmer |
meiner meinung können sie keine honorarnoten an das unternehmen stellen in dem sie auch als angestellte tätig sind.
sie können sich das aber als überstunden oder zeitausgleich abgelten lassen |
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Verfasst von:
Alexandra am
22.09.2005 11:20
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