Verfasst von:
Kat am
28.09.2005 16:55
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THEMA: Geringfügigkeit |
S.g.Damen und Herren,
Darf ich von 2 Firmen gleichzeitig geringfügig beschäftigt werden?
Ergibt dies eine Problematik, wenn ich den maximalen Betrag von 323Euro monatlich nicht überschreite?
Was ist, wenn ich über die maximale Grenze überschreite? Wieviel Lohnsteuer müßte ich dann bezahlen?
mfg,
Kat |
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Verfasst von:
bbb am
28.09.2005 16:55
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THEMA: Re: Geringfügigkeit |
du darfst 2 oder mehrere gringfügige dienstverhältnisse haben.
aber sobald du in summe die geringfügigkeitsgrenze überschreitest wirst du normal sozialversicherungspflichtig
das heißt dir werden am ende des jahres 17,95 % an sv beiträgen von der gkk vorgeschrieben werden, dafür bist du dann kranken, unfall, pensions versichert. außerdem erwirbst du auch ams-ansprüche
ab einen einkommen von € 10.000 bist du auch einkommensteuerpflichtig
du musst auch darauf achten, dass du den täglichen satz für geringfügige beschäftigung nicht überschreitest (€ 24,84)
mein tipp: auch wenn du z.b. als student krankenversichert sein solltest, wäre es zu überlegen einen antrag auf freiwilige selbstversicherung zu stellen. das kostet dich € 45,64 im monat, hat aber den vorteil, dass du echte pensionsmonate erwirbst. |
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