Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Susanne Plenk am 22.09.2005 11:27
 


THEMA:  Wohnsitz Österreich
Mein Mann und ich wohnen derzeit in München und überlegen uns seit geraumer Zeit ins Ausland zu gehen. (Das ist das Ergebnis unserer Regierung und der gestrigen Bundestagswahl). Wir sind beide freiberuflich als Unternehmensberater tätig. Die Honorare werden im Ausland erzielt (EU- und nicht EU-Länder, nicht in Österreich). Aus verschiedenen Quellen haben wir gehört, daß es in Österreich möglich sein soll einen persönlichen Steuersatz mit den Finanzbehörden zu verhandeln. Falls dem so ist, würden wir uns gerne in Österreich niederlassen und dort unsere Steuern bezahlen. Könnte uns dazu jemand Informationen geben (z.B. persönlicher Steuersatz ist möglich oder nicht, zur Höhe des Steuersatzes, welche Schritte notwendig sind, etc.)? Wir würden wir uns sehr freuen im Januar Deutschland zu verlassen. Wenn dazu eine Beratung notwendig ist, steht einem Termin von unserer Seite nichts entgegen. Herzlichen Dank im voraus. Mit freundlichen Grüßen, Susanne Plenk
Verfasst von: ÖSV Österr. Steuerverein am 22.09.2005 11:27
 


THEMA:  Re: Wohnsitz Österreich
>Aus verschiedenen Quellen haben wir gehört, >daß es in Österreich möglich sein soll >einen persönlichen Steuersatz mit den >Finanzbehörden zu verhandeln. Können Sie uns die Quellen bekanntgeben? ÖSV Österreichischer Steuerverein
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 22.09.2005 11:27
 


THEMA:  Re: Wohnsitz Österreich
Meinen Sie vielleicht § 103 EStG,die Zuzugsbegünstigung? Danach kann der Finanzminister steuerliche Mehrbelastungen, die durch den Zuzug entstehen, beseitigen, wenn der Zuzug der Förderung v. Wissenschaft, Forschung, Kunst oder Sport dient und im öffentlichen Interesse gelegen ist.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 3.147.63.0 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.