Verfasst von:
Katrin B. am
24.09.2005 02:13
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THEMA: Buchhaltung, selbstständig machen etc. |
Ich habe im Juni die HAK-Matura gemacht. Jetzt arbeite ich im Sekretariat bei einem Steuerberater und mache nebenbei auch Buchhaltung und Lohnverrechnung.
Nebenbei möchte ich mit jemand anderem einen Handel aufmachen (wobei ich dabei für die Nachbestellungen, Rechnungen, Mahnungen, Zahlungsein- und Ausgänge sowie für die Buchhaltung verantwortlich bin - dabei handelt es sich ja lediglich um Warenein- und verkäufe dh Buchung 1.: Wareneingang+VSt/Bank od. Kassa und Buchung 2.: Bank od. Kassa+USt/HW-Erlöse...ist das soweit richtig? Steuerabgaben errechne ich ja mit USt-VSt [ist die USt mehr muss ich dies bezahlen, wenn aber die VSt mehr ist bekomm ich da dann was zurück?]). Kann ich die Buchhaltung da alleine machen bzw darf ich das?
Nachdem ich Erfahrung in diesem Bereich gesammelt habe, würde ich gerne auch für andere kleine Betriebe die Steuer machen (habe von Bekannten, die selbstständig sind, schon Angebote bekommen)... darf auch das so sein oder brauche ich dafür eine Ausbildung/Berechtigung? |
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
24.09.2005 02:13
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THEMA: Re: Buchhaltung, selbstständig machen etc. |
> dabei handelt es sich ja lediglich um Warenein- und verkäufe
Es werden sicherlich auch Spesenbelege zur Verbuchung anfallen.
> wenn aber die VSt mehr ist bekomm ich da dann was zurück
Auf Antrag erfolgt Rückzahlung
> Kann ich die Buchhaltung da alleine machen bzw darf ich das?
Für den eigenen Betrieb dürfen Sie die Buchhaltung bzw. die Aufzeichnungen selbst erstellen.
> würde ich gerne auch für andere kleine Betriebe die Steuer machen ... darf auch das so sein oder brauche ich dafür eine Ausbildung/Berechtigung?
Im Rahmen eines Dienstverhältnisses zu den jeweiligen Betrieben dürfen Sie die Buchhaltung erstellen.
Sonst gibt es nur die Möglichkeit als gewerblicher Buchhalter einen Gewerbeschein zu lösen oder sich als SBH bei der Kammer der WT bestellen zu lassen.
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Verfasst von:
bbb am
24.09.2005 02:13
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