Verfasst von:
Leo Danner am
16.09.2005 13:33
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THEMA: Vermieten |
Sehr geehrtes Team,
besitze einen Bungalow in einem Fremdenverkehrsgebiet den ich nur je nach Anfrage vermieten möchte.
Ich bin berufstätig,(ledig,2Kinder) d.h. ich habe ein Lohnsteuerpflichtiges Einkommen. Darf ich jetzt nur 730.-- dazuverdienen mit dem sporadischen vermieten od. fällt das unter nicht steuerpflichtiges Einkommen wo ich ja
8887.-- Euro im Jahr dazuverdienen darf ohne eine Einkommensteuererklärung abgeben zu müssen?
Mit freundlichen Grüssen |
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Verfasst von:
ÖSV Österr. Steuerverein am
16.09.2005 13:33
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THEMA: Re: Vermieten |
>od. fällt das unter nicht steuerpflichtiges
>Einkommen wo ich ja
>8887.-- Euro im Jahr dazuverdienen darf
>ohne eine Einkommensteuererklärung abgeben
>zu müssen?
So etwas gibt es in Österreich nicht, ausser bei Lotto-Gewinnen, da wird aber auch ein erheblicher Teil der Spieleinnahmen noch vor Ausschüttung an die Gewinner abgezweigt und an den Staat abgeführt...
>Darf ich jetzt nur 730.-- dazuverdienen
>mit dem sporadischen vermieten
Ja, aber es gibt nur eine Freigrenze von insgesamt 730,-- pro Jahr und nicht für jede Einkunftsmöglichkeit einzeln :-(
Schönes Wochenende
AM ÖSV Steuerberater
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