Verfasst von:
kk am
13.09.2005 14:36
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THEMA: arbeitsverhältnis praktikum |
sehr geehrte damen und herren,
ich komme aus deutschland und werde ab oktober ein praktikum in österreich beginnen. da ich bereits diplomiert bin, habe ich keine studentenrechte mehr. d.h. für mich, dass ich als freier dienstnehmer arbeiten werde.
ich bekomme (da es nur ein praktikum ist)nur ein geringes gehalt(monatlich etwa 700 euro). da es über der geringfügigkeitsgrenze liegt, würde ich gerne wissen, ob sich hier ein arbeitsverhältnis als freier dienstnehmer überhaupt lohnt, oder habe ich (durch sv) nachher so viele ausgaben, dass ich nicht mehr davon leben kann.
muss ich die komplette sv übernehmen? welche abgaben habe ich und muss ich mich bei der krankenkasse selbstversichern (würde für ja bedeuten, dass ich etwa 300 euro kv zahlen muss)
da das mein erstes arbeitsverhältnis nach meinem studium ist, bitte ich `blöde` fragen zu entschuldigen.
mit freundlichen grüssen
kk |
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
13.09.2005 14:36
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THEMA: Re: arbeitsverhältnis praktikum |
Ihre Fragen sind durchaus berechtigt.
Bei einem freien Dienstverh.werden Ihnen 13,85% abgezogen und der Auftraggeber muß zusätzlich noch 17,45 % für Sie abführen.
Einkommensteuer fällt nicht an.D.h. es müssten Ihnen € 603,-- netto verbleiben. |
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