guten tag,
momentan baut ein bauträger eigentumswohnungen in wien 10.,
ich beabsichtige eine dieser dort entstehenden eigentumswohnung §12 zu erwerben.
kann der kaufpreis (nicht über darlehen finanziert), notarkosten und grunderwerbsteuer bzw. eintragungsgebühr bei L1 Arbeitnehmerveranlagung geltend genacht werden? (sonderausgaben?, wohnraumschaffung?)
(kann ich die entstanden kosten auf mehrere jahre aufgeteilt absetzen?)
ich wäre ihnen für eine antwort sehr dankbar!
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