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Verfasst von: hannes am 15.09.2005 15:33
 


THEMA:  zuverdienstmöglichkeit
S.g.D.u.H., meine frage lautet: als arbeitnehmer kann ich jährlich 730€ aus selbstständiger tätigkeit dazuverdienen, ohne auswirkungen auf den lohnsteuerausgleich!? gibt es eine jahresobergrenze für das einkommen als arbeitnehmer, damit die regelung der 730€ immer noch gültigkeit besitzt??? wie sieht diese regelung bei einem pensionsbezieher aus?? m.f.g. hannes
Verfasst von: bbb am 15.09.2005 15:33
 


THEMA:  Re: zuverdienstmöglichkeit
nein es gibt keine jahresobergrenze, jeder arbeitnehmer darf die 730 dazuverdienen. aber achtung ist geboten bei pensionisten (vorzeitige alterspension, bzw bezug von ausgleichszulagen) hier muss mann sich das im einzelfall anschauen wichtig: nicht auf die erfolgsrechnung vergessen(km-geld .....), weil die 730 € gelten icht für den umsatz sondern für den gewinn
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