Verfasst von:
Gregor Röhrich am
11.09.2005 21:09
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THEMA: Nebentätigkeit |
wenn meine Partnerin organisatorische Tätigkeiten im Rahmen meines Gewerbes unter 730€ pro Jahr als Nebentätigkeit ( Hauptberuf: bei einem Medienunternhemen angestellt 25h ) ausführt, muss ich diese bei der Sozialversicherung / Finanzamt melden? Wie funktioniert die Nebentätigkeit?
gregor röhrich |
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
11.09.2005 21:09
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THEMA: Re: Nebentätigkeit |
Wenn es sich nicht um ein Dienstverhältnis handelt, sondern die Tätigkeiten in Form eines Werkvertrages erbracht werden, dann brauchen Sie keine Anmeldung zur Sozialvers. vornehmen. |
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