Guten Tag
Ich habe für mein vor 5 Jahren stillgelegtes Unternehmen nun heuer rückwirkend für 2004 und 2005 die Aufforderung vom Landesabgabenamt bekommen, die Umsatzsteuerbescheide vorzulegen bzw. die Lieferung an andere Bundesländer anzuführen.
Durch einen Wasserschaden im meinem Keller sind vor ca. 3 Jahren alle aufbewahrten Unterlagen unlesbar geworden und ich habe sie entsorgt.
Die Erhebung dieser Daten wird mich Geld kosten, welches ich aus der damaligen Firma natürlich nicht zurückgelegt da ich sie über meinen ehemaligen Steuerberater einholen muss er der nichts gratis macht. Kann ich tatsächlich dazu verpflichtet werden, hier Kosten zu tragen, obwohl es doch irgendwo eine Verjährungsfrist geben muss. Auch bin ich mir sicher, alle Abgaben geleistet zu haben welche gefordert waren. |