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Verfasst von: d.wolf am 12.09.2005 11:34
 


THEMA:  Aufbewahrungspflicht fuer Belege
Wie sieht es bei der ESt. Erklärung für z.B. das Jahr 2000 aus, die erst am Beginn des Jahres 2002 gemacht wurde. Ist die Erklärung mindestens bis 1.1.2008 aufzubewahren oder bis zum 1.1.2010? Genau so frage ich mich, bei der EA Rechnung. Hier werden ja auch Belege vom Dezember noch im Jänner eingebucht. Würde das heissen - die EA Rechnung 2000 plus Belege müssen bis 1.1.2008 oder bis 1.1.2009 aufbewahrt werden? Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.
Verfasst von: Jutta Rapp am 12.09.2005 11:34
 


THEMA:  Re: Aufbewahrungspflicht fuer Belege
Belege und Unterlagen des Jahres 2000 sind mindestens bis 31.12.2007 aufzubewahren; die Frist wird vom 31.12. der letzten Eintragung berechnet und nicht vom Erstellungdatum der Steuererklärung bzw. E/A-Rechnung. Wenn die Belege und Unterlagen mit Liegenschaften (z. B. Vermietung) in Zusammenhang stehen, sind Sie gut beraten, wenn Sie die Unterlagen für Zwecke des Nachweises bestimmter Ansätze und Berechnungen auch doppelt so lange aufheben.
Verfasst von: Harald Hofer am 08.03.2011 09:10
 


THEMA:  Aufbewahrungspflicht fuer Belege

Guten Tag

Ich habe für mein vor 5 Jahren stillgelegtes Unternehmen nun heuer rückwirkend für 2004 und 2005 die Aufforderung vom Landesabgabenamt bekommen, die Umsatzsteuerbescheide vorzulegen bzw. die Lieferung an andere Bundesländer anzuführen.

Durch einen Wasserschaden im meinem Keller sind vor ca. 3 Jahren alle aufbewahrten Unterlagen unlesbar geworden und ich habe sie entsorgt.

Die Erhebung dieser Daten wird mich Geld kosten, welches ich aus der damaligen Firma natürlich nicht zurückgelegt da ich sie über meinen ehemaligen Steuerberater einholen muss er der nichts gratis macht. Kann ich tatsächlich dazu verpflichtet werden, hier Kosten zu tragen, obwohl es doch irgendwo eine Verjährungsfrist geben muss. Auch bin ich mir sicher, alle Abgaben geleistet zu haben welche gefordert waren.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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