Sehr geehrte Damen und Herren!
Mein Bruder hat im Sommer 2003 ein Praktikum in Deutschland für 3 Monate absolviert und keine sonstigen Einkünfte im Kalenderjahr 2003 in Österreich gehabt. Nun möchte er eine Arbeitnehmerveranlagung machen.
Meine Frage ist nun, muß er diese in Deutschland durchführen??
Wenn ja, muß er sich auch an das österreichische Finanzamt wenden?
Und wenn er sie in Deutschland durchführt, gelten wahrscheinlich deren Bestimmungen für Werbungskosten und dergleichen?
Danke schon im voraus
Mit freundlichen Grüßen
Monika
|
|