Die Entwicklung an den Börsen hat die in unserem Wertpapierdepot
befindlichen Fonds betragsmäßig ziemlich geschmälert. Unser Wirt-
schaftsprüfer vertritt nun die Meinung, das strenge Niederstwert-
prinzip sei anzuwenden und eine dementsprechende Abwertung vor-
zunehmen. Meines Wissens gibt es jedoch ein Wahlrecht, ob die
Abwertung vorgenommen wird oder nicht, da ja keine Nachhaltigkeit
zu erwarten ist, d. h. wir rechnen schon wieder mit einer Kurser-
holung.
Gibt es diesbezügliche Erfahrungen, Hinweise auf Literatur, Aussagen
welche meine Argumentation unterstützen könnten?
Vielen Dank im Voraus! |
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