Verfasst von:
Johann am
12.09.2005 15:52
|
|
THEMA: Neues Unternehmen |
Guten Tag,
Ich bin gerade dabei mich als Einzelunternehmer selbständig zu machen.Werde dies im Rahmen der Kleinunternehmerregelung machen,allerdings Umsatzsteuern verrechnen, da ich meine Leistung nicht an den Endkunden verkaufe.
Frage:
Unternehmensstart Oktober,Anlauf bis Ende des Jahres mit mehr Ausgaben als Einnahmen, nehmen wir an
Ausgaben 6000 + Ust 1200 Gesamt 7200
Einnahmen 2000 + Ust 400 Gesamt 2400
ich hätte also bei der Ust 800 euro Guthaben?
Bitte um Antwort, kriege ich die 800 Euro retour?
mfg
Johann
|
|
|
Verfasst von:
Jutta Rapp am
12.09.2005 15:52
|
|
THEMA: Re: Neues Unternehmen |
Ein Guthaben wird auf Antrag ausbezahlt. Sie müssen mit dem Rückzahlungsantrag nicht bis zur Jahreserklärung warten, sondern können diesen bereits bei Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen stellen.
www.steuerberater-rapp.at
|
|
|
Verfasst von:
Johann am
12.09.2005 15:52
|
|
THEMA: Re: Neues Unternehmen |
Danke schön für die schnelle Antwort
Noch eine Frage:
Meine Frau ist ebenfalls selbstständig,da wir ein Familienauto besitzen das jeder wenn er es braucht benützt kommt wohl das nächste Problem.
Sie führt ein Fahrtenbuch und verrechnet 0,356 Euro in Ihrer E/A Rechnung ab.
Wenn ich nun mit dem Fahrzeug ebenfalls geschäftlich fahre reicht da 1 Fahrtenbuch mit dem Vermerk welche Firma nun fährt?
Angedacht wäre auch ein reines Firmenauto(Fiskal) könnte das beide Firmen benutzen,muss die nicht besitzende dann Miete oder was auch immer bezahlen.
mfg
Johann
|
|
|
Verfasst von:
Johann am
12.09.2005 15:52
|
|
|
|