Beträge, die zur Errichtung einer Eigentumswohnung aufgewendet werden, können Sie im Rahmen der Sonderausgaben geltend machen; auch die Kreditrückzahlungen zählen dazu. Allerdings gibt es bei dieser Art von Sonderausgaben einen Höchstbetrag von € 2.920 jährlich und nur ein Viertel dieses Betrages kürzt die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer.
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