Verfasst von:
verena am
01.09.2005 10:12
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THEMA: gemeinnützige Verein |
Ich bin Mitglied eines gemeinnütigen Vereins. Der Verein beschäftig sich mit der Förderung der DJ-Kultur. Es gibt dafür ein Büro, wo täglich 2 Stunden die Möglickeit besteht für DJs dort aufzulegen und dies wird zusätlich übertragen übers Internet. Jeder kann in das Büro kommen um zuzusehen und zuzuhören. Es werden dort zur Deckung der Bürokosten Getränke verkauft zu günstigen Preisen. Wie sieht es mit den Steuern dafür aus? lg Verena
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Verfasst von:
bbb am
01.09.2005 10:12
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THEMA: Re: gemeinnützige Verein |
für eine beurteilung braucht man mehr details! was heißt günstige getränke? um wieviel wird ein bier verkauft - zum sebstkostenpreis? darf jeder vorbeikommen? wie lang ist offen - nur die 2 stunden? darf jeder auflegen? halten sich vorwiegend vereinsmitglieder dort auf - wie hoch ist der %-satz der vereinsmitglieder, im vergleich zu den anwesenden personen, die sich dort aufhalten? wieviele mitglieder hat der verein? finanziert er sich vorwiegend aus den mitgliedsbeiträgen oder aus den getränken? wie ist der %-satz der mitgliedbeiträge und der %-satz der getränkeerlöse an den vereinseinnahmen
auf den ersten blick schaut mir das nach einem wirtschaftlichen verein aus, der eigentlich einen lokalbetrieb ausübt (andauerndes "großes vereinsfest" gg) - mit allen steuerlichen konsequenzen! |
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