Verfasst von:
Heinz Huber am
13.11.2002 08:00
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THEMA: Doppelbesteuerung |
Meine Tante in Deutschland ist verstorben und nun machte
mich mein Notar darauf aufmerksam, dass ich wegen der Erbschaftssteuern aufpassen sollte.
Dadurch, dass ich in Österreich lebe und meine verstorbene
Tante in Deutschland ihren Hauptwohnsit hatte, könnten
nun beide Länder die Erbschaftssteuer berechnen.
Er meinte, es würde einen Antrag geben, um dies zu
verhindern.
Wo bekomme ich so einen Antrag und und auf was muss ich
achten ?
Besten Dank im voraus,
mfG,
Heinz Huber |
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Verfasst von:
Mag.V.Weiß am
13.11.2002 08:00
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THEMA: Re: Doppelbesteuerung |
Gem § 6 Erbschaftssteuergesetz ist eine eventuell in Deutschland anfallende Erbschaftssteuer bei Berechnung der österr. Erbschaftssteuer als Nachlaßverbindlichkeit abzuziehen.
Da der Notar die Verlassenschaft abwickelt, muß er auch diesen Antrag , ein formloses Schreiben genügt,stellen. |
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