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Verfasst von: Heinz Huber am 13.11.2002 08:00
 


THEMA:  Doppelbesteuerung
Meine Tante in Deutschland ist verstorben und nun machte mich mein Notar darauf aufmerksam, dass ich wegen der Erbschaftssteuern aufpassen sollte. Dadurch, dass ich in Österreich lebe und meine verstorbene Tante in Deutschland ihren Hauptwohnsit hatte, könnten nun beide Länder die Erbschaftssteuer berechnen. Er meinte, es würde einen Antrag geben, um dies zu verhindern. Wo bekomme ich so einen Antrag und und auf was muss ich achten ? Besten Dank im voraus, mfG, Heinz Huber
Verfasst von: Mag.V.Weiß am 13.11.2002 08:00
 


THEMA:  Re: Doppelbesteuerung
Gem § 6 Erbschaftssteuergesetz ist eine eventuell in Deutschland anfallende Erbschaftssteuer bei Berechnung der österr. Erbschaftssteuer als Nachlaßverbindlichkeit abzuziehen. Da der Notar die Verlassenschaft abwickelt, muß er auch diesen Antrag , ein formloses Schreiben genügt,stellen.
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