Sehr geehrte Damen und Herren,
Situation: Meine Frau begann nach dem Karenz wieder zu arbeiten, und verdient jährlich 77.000.- ATS . Das heißt unter Berücksichtigung unserer beiden Kinder übersteigt sie die erlaubten 60.000.-, womit ich um den Alleinverdienerabsatzbetrag falle und auch nur mehr 40.000 Sonderausgaben abschreiben kann. Auf der anderen Seite bezahlt sie für ihr Einkommen
aufgrund der Höhe noch keine Lohnsteuer.
Kann Sie nun trotzdem einen Lohnsteuerausgleich beantragen und 40000.- Sonderausgaben und diverse Werbungskosten abschreiben (Negativsteuer ) ??
Besten Dank im voraus |
|