Verfasst von:
Mag. Sabine Pekarz am
28.10.2002 19:23
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THEMA: Werkvertrag - "Neue Selbständige" |
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich bin Inhaberin einer eBusiness-Agentur und zur Verstärkung meines Teams führe ich zur Zeit konkret Gespräch mit 2 Damen. Bei beiden kommt zur Zeit eine Fixbeschäftigung nicht in Frage, sondern es wird bei beiden eine "Beschäftigung" auf Werkvertragsbasis sein. Bei einer Dame v.a. Subaufträge im Bereich des Webdesigns (Kundenhomepages), bei der anderen eher verschiedenste Aufgaben und Werke (zB die Entwicklung von Broschüren, Entwicklung von Corporate Identities, Erstellung von Firmenpräsentationen auf CDs oder auch Powerpoint - auch für den internen Bedarf).
Was beiden gemeinsam ist, ist, dass es sich immer um konkrete, zeitlich definierte und leistungsmäßig abgrenzbare Werke handelt. Soweit - denke ich - scheinen wohl die Bedingungen für eine Zusammenarbeit mit diesen Damen auf Werkvertragsbasis meinerseits gegeben zu sein.
Meine konkrete Frage bezieht sich nun auf die Form der Selbständigkeit der beiden Damen - sind sie nun "Neue Selbständige" (also Werkvertrag ohne Gewerbeschein) oder fallen sie in die Kategorie Werkvertrag mit Gewerbeschein? (Bitte auch kurze Erklärung warum).
Herzlichen Dank im Voraus.
Mag. Sabine Pekarz |
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Verfasst von:
Mag. Sabine Pekarz am
28.10.2002 19:23
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THEMA: Nachtrag: Werkvertrag - "Neue Selbständige" |
Ein Nachtrag noch zur vorherigen Nachricht:
Keine der Damen ist bereits selbständig, beide haben vergangenes Jahr die HBLA / Matura absolviert und sind somit erst seit kurzem "am Arbeitsmarkt":
- Eine der beiden Damen (Subaufträge Webdesign) ist zur Zeit beim AMS gemeldet, bezieht Arbeitslosenunterstützung
- Die zweite ist auch beim AMS, erhält aber keine Arbeitslosenunterstützung und ist (noch) mit dem Vater mitversichert.
mfg
Mag. Sabine Pekarz |
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