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Verfasst von: Matthias K. am 19.07.2005 10:34
 


THEMA:  Musikbranche - Steuer
Ich mache seit längerem Musik und habe meine Geräte dafür schon vor einiger Zeit angeschafft. Jetzt möchte ich das ganze offiziell machen mit anmelden usw. Kann ich nachträglich meine Geräte noch aktivieren und Abschreiben? Und wenn ich Werbung für Kunden aufnehme versteuere ich das normal mit 20 %? Abschluss der Steuern wird ja wie immer gehen nehme ich an: VSt - USt = USt-Zahllast, oder?? Vielen Dank im Voraus, Matthias K.
Verfasst von: Jutta Rapp am 19.07.2005 10:34
 


THEMA:  Re: Musikbranche - Steuer
Musikgeräte können abgeschrieben werden; die Afa für die Zeit seit der Anschaffung bis zur beruflichen Nutzung sind jedoch verloren. Werbetätigkeit unterliegt der Umsatzsteuer mit 20 %. Die Berechnung der Zahllast erfolgt wie dargestellt. www.steuerberater-rapp.at
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