Wertes Steuerteam,
ich bin seit 1.12.2004 in der Berufsunfähigkeitspension. Im April 2005 erhielt ich einen vorläufigen Pensionsbescheid und im Mai 2005 erfolgte die Auszahlung der Pension per 1.12.2004.
Unterliegt die Pension vom 1.12.2004 bis 31.12.2004 trotz Auszahlung 5/2005 der Einkommensteuer 2004?
Vielen Dank für Ihre Antwort
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