Verfasst von:
riedlw am
15.07.2005 07:10
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THEMA: Rechnungen richtig schreiben |
hallo, habe vor kurzem erst einen gewerbeschein gelöst (freies gewerbe dienstleisungen in der automatischen datenverarbeitung und informationstechnik.
Ich schreibe gerade meine erste Rechnung aus und habe eine frage:
Darf ich als lieferant der Dienstleistung nur meinen namen und adresse angeben, oder sind so frasen worte wie Automatisierungstechniker oder elektro-Fix erlaubt.
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Verfasst von:
Franz W. BERNHARDT am
15.07.2005 07:10
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THEMA: Re: Rechnungen richtig schreiben |
Grundsätzlich ist bei Einzelfirmen der Name des Unternehmers die "Firma". Ich habe aber noch nie gehört, daß es Probleme gab, wenn man Ergänzungen angebracht hat. Ich habe ein Merkblatt über die Bestandteile einer Rechnung, wenn Sie mich anrufen (01-4857539) faxe ich es gerne. |
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Verfasst von:
Karl am
15.07.2005 07:10
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THEMA: Re: Rechnungen richtig schreiben |
Hier handelt es sich nicht, wie Herr Bernhardt schreibt, um eine Firma sondern um eine Geschäftsbezeichnung.
Wer keine Firma führen darf (weil kein Handelsgewerbe oder zu klein), kann sein Unternehmen trotzdem kennzeichnen. Der bürgerliche Name (also Ihr Name) ist KEINE Geschäftsbezeichnung. Also können Sie ihr Unternehmen NYX-EDV nennen und sind nicht gezwungen, den Namen dranzuhängen. Zu beachten ist eventuell das Verbot der Firmenähnlichkeit (mit & co könnte es eventuell Probleme geben) |
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