Sg Damen und Herren,
wie berechnet sich bei der Vermietung einer Eigentumswohnung die AfA?
Ich habe eine 7 Jahre alte Eigentumswohnung sehr günstig ersteigert. Ist es möglich, 1,5% vom Verkehrswert (im gleichen Haus werden noch Wohnungen die bereits vermietet waren zum Kauf angeboten) oder 1,5 % vom ursprünglichen Neupreis zu nehmen oder muss ich die 1,5 % vom Ersteigerungswert nehmen? Oder könnte ich die AfA auch aufgrund der Angaben im Schätzgutachten (Wert und Restnutzungsdauer) heranziehen?
Ich bin im Grundbuch eingetragen. Kann die Wohnung trotzdem von meiner Frau vermietet werden (Sinn wäre, dass wir uns die Einkommensteuer sparen, weil meine Frau ein äußerst niedriges Einkommen hat)? Die Wohnung wird zu 100% fremdfinanziert. Stimmt es, dass den Mieteinnahmen lediglich die Zinsen gegenübergestellt werden können und nicht die Tilgung? Wenn meine Frau die Wohnung vermietet, können trotzdem die Finanzierungskosten gegengerechnet werden?
Danke im Voraus.
mfg
Alexander
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