Verfasst von:
Christian Karner am
12.07.2005 13:30
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THEMA: Neuer freier Dienstnehmer |
Ich bin als Neuer freier Dienstnehmer beschäftigt.
Der Auftraggeber muß die Sozialversicherung begleichen, die 13,85% beträgt.
Somit bin ich nur Sozial-, nicht aber Kranken- und Pensions-versichert.
Von diesem Betrag muß ich noch Steuern an das Finanzamt zahlen.
1) Mit welchen Steuersatz habe ich zu rechnen (Gibt es Staffelungen)?
2) An welches Finaznamt muß ich diese zahlen (Wohnort, Ort des Dienstgebers)?
3) Wann bzw. Wie habe ich das Finanzamt über meine Verdienste zu informieren bzw. die Steuern zu zahlen?
Mit freundlichen Grüßen und Dank im Voraus,
Christian Karner
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Verfasst von:
ÖSV Österr. Steuerverein am
12.07.2005 13:30
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THEMA: Re: Neuer freier Dienstnehmer |
Als freier Dienstnehmer betraegt der Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung 17,45%, der Dienstnehmeranteil 13,85%. Beides ist vom Dienstgeber zu bezahlen.
Sie waeren damit voll sozialversichert, d.h. Unfallversicherung, Krankenversicherung und Pensionsversicherung.
Es sei denn, Sie sind nur geringfuegig beschaeftigt, aber dann stimmt etwas mit Ihren Angaben nicht.
Die Jahresgrenzen fuer die Einkommensteuer:
bis € 10.000,- 0 %
von € 10.000,- bis € 25.000,- 38,333 %
von € 25.000,- bis € 51.000,- 43,596 %
über € 51.000,- 50 %
Mit freundlichen Grüßen
A2M ÖSV Steuerberater
Kostenlose Erstberatung für Selbständige beim ÖSV
Taegliche Steuernews unter
http://www.steuermonitor.at
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
12.07.2005 13:30
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THEMA: Re: Neuer freier Dienstnehmer |
Sie müssen die Aufnahme Ihrer Tätigkeit dem Wohnsitz-Finanzamt mittels Formulares melden. Dieses finden Sie unter http://www.bmf.gv.at/service/formulare/steuern/detail.htm?FTYP=fbg.
www.steuerberater-rapp.at
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