Verfasst von:
florian am
11.07.2005 04:41
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THEMA: angestellt + werkvertrag |
Hallo,
ich bin Student und arbeite nebenbei, d.h. ich bin angestellt mit ca. 730,-/m netto. ich hätte die möglichkeit auf werkvertragsbasis noch etwas dazuzuverdienen (würde honorarnoten ausstellen). studienbeihilfen etc. hab ich keine mehr, d.h. die sind egal. meine frage ist, gibt es bestimmte grenzen, ab denen ich zb mehr steuer oder sv bezahlen muß? wenn ja, bitte welche bzw. wo kann ich nachschauen? |
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
11.07.2005 04:41
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THEMA: Re: angestellt + werkvertrag |
Wenn Sie im Jahr mehr als € 3.88o,-- dazuverdienen, dann müssen Sie in der Sozialvers.d.gew. Wirtschaft Sozialversicherung zahlen.
Einkommensteuerpflichtig werden Sie,wenn Sie mehr als € 730,-- dazuverdienen.
Umsatzsteuerpflichtig, wenn es mehr als € 22.000,-- sind.
Die ersten beiden Grenzen beziehen sich auf den Gewinn, d.h.Sie können mehr verdienen, wenn Sie entsprechnde Ausgaben absetzen. |
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
11.07.2005 04:41
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THEMA: Re: angestellt + werkvertrag |
Wenn der Gewinn aus dem Zusatzverdienst mehr als EUR 730,- im Jahr beträgt, müssen Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben.
www.steuerberater-rapp.at
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