Sie müssen den Mietvertrag nicht dem Finanzamt für die Berechnung der Afa vorlegen.
Er muß nur vergebührt werden.
Wenn Sie jährlich weniger als € 22.000,-- einnehmen, dann brauchen Sie keine Umsatzsteuer von Ihren Mieteinnahmen abführen, aber Sie können sich auch keine Vorsteuer zurückholen.
Allerdings könnten Sie freiwillig Umsatzsteuer berechnen, dann bekommen Sie auch die Vorsteuer zurück.Ob sich das auszahlt, müsste man in einem Beratungsgespräch berechnen.
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