Ich würde gerne wissen ob ich noch etwas in den Ferien dazuverdienen darf, wenn ich bereits von Mai bis November dieses Jahres Geringfügig angemeldet bin. Gibt es da Ausnahmen bezüglich Ferialstelle usw. oder darf ich nichts mehr dazuverdienen um nicht dann doch LSt nachzahlen zu müssen?
Danke
Julia
Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
12.07.2005 16:20
Ferialjobs werden steuerlich nicht anders behandelt.
Steuer zahlen Sie erst,wenn Sie im Jahr mehr als € 10.000,-- verdienen.Aber Familienbeihilfe verlieren Sie, wenn Sie mehr als € 8.725,--verdienen.