Verfasst von:
andre.W am
01.07.2005 09:49
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THEMA: nebenverdienst |
Hallo!
Ich bin bei einer Versicherung angestellt mit einem Jahresverdienst von ca. € 14400,- netto.
Jetzt hätte ich die Möglichkeit nebenbei als Grafiker auf Honorarbasis tätig zu sein. Der Verdienst dabei für dieses Jahr würde ca. € 3000,- netto ausmachen.
Bin ich berechtigt Honorarrechnungen auszustellen?
Welche Möglichkeiten habe ich, es steuerschonend zu bewerkstelligen?
Einkommensteuer?
Was ich bis jetzt so erfahren habe, fällt die USt. bis € 22000,- weg, richtig?
Wie sieht es mit der Sozialversicherung aus?
Ich danke sehr!
MfG
andre.W
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
01.07.2005 09:49
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THEMA: Re: nebenverdienst |
Bis zu einem Gewinn von € 3.881,--fällt keine Sozialvers.an.
Wie Sie richtig sagen, fällt bis € 22.000,- auch keine Umsatzsteuer an.
Um die Einkommensteuer so niedrig wie möglich zu halten, müssen Sie Abschreibposten geltend machen.(Fahrtspesen,
Telefon, Material,etc)
Sie dürfen Honorarnoten ausstellen.
Das einzige Problem könnte der Gewerbeschein sein, den Sie eventuell lösen müssten.
www.steuerberatung-weiss.at |
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