In welchem Feld gebe ich bei meiner Körperschaftssteuererklärung die von der Bank einbehaltene KESt an? Ist es richtig, dass in der Erklärung zwar die Forderungen, aber keine Bilanzposten wie Anlagevermögen (Geschäftsausstattung) und Umlaufvermögen angegeben werden? |
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