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Verfasst von: daniel am 16.10.2002 08:47
 


THEMA:  AFA
Ich habe in meinem Haus zwei Räume vermietet. Wie hoch kann man einen Gebäudewert für die AfA annehmen? Mit Rechnungen kann ich leider nur einen Teil belegen. Meine tausenden eigenen Arbeitsstunden kann ich natürlich nicht mit Rechnungen belegen, möchte darauf aber auch nicht verzichten. Von welchem Wert pro m² kann man bei einem Einfamilienhaus BJ1999-2000 ausgehen. Gibt es da einen Richtwert?
Verfasst von: Mag.V.Weiß am 16.10.2002 08:47
 


THEMA:  Re: AFA
Die eigenen Arbeitsstunden können Sie nicht ansetzen.Aber das Finanzamt muß für jedes neue Gebäude einen Wert zu Berechnung der Grundsteuer ermitteln. Setzen Sie sich vielleicht mit Ihrem Finanzamt in Verbindung,ob es so einen Wert schon für Ihr Haus gibt.
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