Verfasst von:
Kathrin am
30.06.2005 07:53
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THEMA: Buchungen JA GmbH |
Wir haben seit dem 3.Qu.04 eine GmbH! Daher enthält die Buchungsmitteilung vom Finanzamt nur 2 Buchungen:
1. Zahlung Körperschaftssteuer -1092,00
2. Voranmeldung USt 3.Qu. - 923,63
Guthaben 31.12.04 -2015,63
Die Körperschaftssteuer ist eigentlich für 2005 und auch erst dann in 4 Raten fällig! Die Ust
vom 3.Quartal wurde im Juni 05 korrigiert und beträgt tatsächlich -1762,13.
Nun zu den Fragen:
1. Wie wird die KSt bei Zahlung gebucht und welche Buchungen ergeben sich im Rahmen des JA?
2. Welche Buchung müssen wir bei Gutschrift und JA 2004 für die U vom 3.Qu. vornehmen und mit welchem Wert? Muß die U für das 4.Qu. auch in der Bilanz 04 auftauchen oder erst in 2005? Und wenn, dann wie?
Für eine Antwort (im Idealfall mit den nötigen Buchungssätzen) wäre ich sehr dankbar!
lg
Kathrin |
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Verfasst von:
FM Steuerberatung GmbH am
30.06.2005 07:53
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THEMA: Re: Buchungen JA GmbH |
Wie die Buchungen genau lauten, hängt davon ab, ob Sie Einnahmen/Ausgaben-Rechner sind oder eine doppelte Buchhaltung führen. Folgende Informationen gehen von einer doppelten Buchführung aus.
Die Körperschaftsteuervorauszahlung für 2005 buchen Sie im Jahr 2004 auf das Konto KöSt-Vorauszahlungen. Achtung: Wenn Sie für das Jahr 2004 noch keine KöSt bezahlt haben, können Sie dafür im JA 2004 eine Rückstellung bilden! Gegenkonto ist das Finanzamt-Verrechnungskonto (Kontenklasse 3). Bei Zahlung gleichen Sie dann das Finanzamt-Verrechnungskonto gegen das Bankkonto aus.
Gleiches gilt für die Umsatzsteuer. Bei Buchung durch das Finanzamt buchen Sie das Umsatzsteuerguthaben gegen das Verrechnungskonto, bei Zahlung bzw. Gutschrift gleichen Sie das Verrechnungskonto gegen das Zahlungsmittelkonto aus.
Das Finanzamt-Verrechnungskonto sollte am Ende des Jahres den Stand haben, den es hätte, wären alle Buchungen des Jahres 2004 am 31.12. bereits berücksichtigt, dh. auch die U 4.Qu/04 sollte widergespiegelt werden.
Ich hoffe, meine Ausführungen waren verständlich. Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. |
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