Verfasst von:
Martin am
28.06.2005 04:33
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THEMA: Honorarnote |
Werte Frau Rapp, ich muß meine Honorarnoten versteuern und heuer ist auch zusätzlich zum Formular E1 eine Beilage (Beilage zur Einkommenssteuererklärung E1 für Einzelunternehmer) auszufüllen, nur ich habe nach stundenlangen durchlesens des Formulares keine Ahnung in welches Feld ich die Summe eintragen muß?
Die Honorarnoten erhalte ich für das Ausliefern von Zeitungen.
Bitte um Info?
Danke |
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
28.06.2005 04:33
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THEMA: Re: Honorarnote |
Die Einnahmen sind unter KZ 9040 oder 9050 (wenn Sie von Ihrem Dienstgeber eine Mitteilung gemäß § 109 erhalten haben) einzutragen, die Ausgaben je nach Kategorie unter den KZ 9100 bis 9233. Eventuell sind auch unter Punkt 2 Angaben zu machen. Ohne mit Ihrem Fall vertraut zu sein, kann ich leider keine genaueren Angaben machen.
www.steuerberater-rapp.at
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