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Verfasst von: Maria am 27.06.2005 04:33
 


THEMA:  Strafe bei Nichtabgabe der Einkommensteuererklärung
Ich war bis jetzt nur lohnsteuerpflichtig, seit 2004 bin ich auch einkommensteuerpflichtig. Wieviel Strafe muss man zahlen, wenn man den Antrag zu spät abgibt, und man wird geprüft? Muss man nur die Steuern nachzahlen oder gibt es auch eine Strafe?
Verfasst von: mariah am 27.06.2005 04:33
 


THEMA:  Re: Strafe bei Nichtabgabe der Einkommensteuererklärung
Anmerkung: Weiß nicht, ob ich es bis Ende Juni schaffe, die Erklärung abzugeben, deshalb die Frage?
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