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Verfasst von: Christian Benko am 15.10.2002 16:28
 


THEMA:  Abschreibung eines Gebäudes
Sehr geehrte Damen und Herren! Im Jahr 2001 habe ich eine Wohnung gekauft, die ich nun weitervermiete. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung möchte ich die Afa geltend machen. Nun meine Frage: Welche Höhe beträgt die Afa bzw. auf wieviele Jahre muss ich die Liegenschaft abschreiben? (Das Gebäude ist ein altes und liegt seit heuer unter Denkmalschutz!) Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen. Chr. Benko
Verfasst von: Mag.V.Weiß am 15.10.2002 16:28
 


THEMA:  Re: Abschreibung eines Gebäudes
Sehr geehrter Herr Benko,bei der Berechnung der Afa müssen Sie zunächst denGrundanteil ausscheiden.Der Afa SAtz beträgt normalerweise 1,5%,aber bei vor 1915 errichteten Gebäuden kann ein Afa-Satz von max.2 % angenommen werden. mfg V.Weiß
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