Verfasst von:
JürgenH am
24.06.2005 09:55
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THEMA: Bildung- Wie absetzen? |
Anbei hätte ich eine Frage an das Experten Team!
Ich plane ab Sebtemper 05 eine zweijährige Ausbildung zu besuchen, die Kosten hierfür betragen rund 7000Euro. Zum einen bin ich unselbstständig in einer Firma tätig, zum anderen bin ich als Nebenberufsunternehmer selbstständig(Ein-Mann-Betrieb). Ist es günstiger die Ausbildung als Werbekosten geltend zu machen, oder wäre es sinnvoller die Ausbildungskosten in der Einnahmen Ausgaben Rechnung miteinzubeziehen. Meinem Verständnis nach, wäre im zweiten Falle neben dem einkommenssteuermindernden Effekt auch eine Minderung der Umsatzsteuervorauszahlung gegeben.
Wie sollte ich Eurer Meinung die Kosten geltend machen?
Besten Dank für Eure Tipps Jürgen |
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Verfasst von:
Johann Magit am
24.06.2005 09:55
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THEMA: Re: Bildung- Wie absetzen? |
Hallo,
grundsätzlich berechnet sich die Steuer durch die Rechnung Gewinn aus den 7 Einkunftsarten (dh Erlös - Ausgaben pro Einkunftsart).
Wenn Sie Umsatzsteuerpflichtig sind, dh wenn Sie Ust auf die Rechnung IHREM Kunden verrechnen, dann wäre die VST dieser Ausbildung anrechenbar - folglich wäre es besser die Kosten ihm Rahmen Ihrerer Unternehmertätigkeit, als Ausbildungskosten geltend zu machen.
Ausbildungskosten können auch zur Gänze abgeschrieben werden, dh im selben Jahr.
mfg
magit |
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