Verfasst von:
sepp am
24.06.2005 10:15
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THEMA: freier mitarbeiter _architekt_steuerbelastung |
hallo,
bin seit 8 wochen mit dem studium (architektur) fertig. hab die letzten 4 wochen als freier mitarbeiter in einem büro projektbezogen garbeitet. mein honorar soll ich nun über rechnungslegung abwickeln. war auch schon auf dem finanzamt zwecks beantragung einer ust-id-nummer !?
frage
1 welche steuerliche belastung kommt auf mich zu ?
2 welche abzüge muss ich mit in die rechnung einbziehen.
3 bin ja jetzt sozusagen " selbstständig", was wenn ich keine beschäftigung mehr dieses jahr finde. was passiert mit der id nummer?
4 gibt es freibeträge, bis zu denen man keine steuerliche ( null ) belastung als" kleinstunternehmer " hat ?
vielen dank im vorraus
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
24.06.2005 10:15
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THEMA: Re: freier mitarbeiter _architekt_steuerbelastung |
Ich nehme an, Sie haben beim Finanzamt eine Steuernummer beantragt; die UstID-Nummer bekommen nur Unternehmer, die auf die Kleinunternehmer-Regelung schriftlich verzichten, oder Umsätze von mehr als 22000 EUR im Jahr erzielen.
Bis zu einem Jahreseinkommen von EUR 10000 fällt keine Einkommensteuer an.
www.steuerberater-rapp.at
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