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Verfasst von: sepp am 24.06.2005 10:15
 


THEMA:  freier mitarbeiter _architekt_steuerbelastung
hallo, bin seit 8 wochen mit dem studium (architektur) fertig. hab die letzten 4 wochen als freier mitarbeiter in einem büro projektbezogen garbeitet. mein honorar soll ich nun über rechnungslegung abwickeln. war auch schon auf dem finanzamt zwecks beantragung einer ust-id-nummer !? frage 1 welche steuerliche belastung kommt auf mich zu ? 2 welche abzüge muss ich mit in die rechnung einbziehen. 3 bin ja jetzt sozusagen " selbstständig", was wenn ich keine beschäftigung mehr dieses jahr finde. was passiert mit der id nummer? 4 gibt es freibeträge, bis zu denen man keine steuerliche ( null ) belastung als" kleinstunternehmer " hat ? vielen dank im vorraus seb
Verfasst von: Jutta Rapp am 24.06.2005 10:15
 


THEMA:  Re: freier mitarbeiter _architekt_steuerbelastung
Ich nehme an, Sie haben beim Finanzamt eine Steuernummer beantragt; die UstID-Nummer bekommen nur Unternehmer, die auf die Kleinunternehmer-Regelung schriftlich verzichten, oder Umsätze von mehr als 22000 EUR im Jahr erzielen. Bis zu einem Jahreseinkommen von EUR 10000 fällt keine Einkommensteuer an. www.steuerberater-rapp.at
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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